Die im Dezember 2018 in Betracht kommenden Optionen wurden in der Kurzfristigkeit so eingeschätzt, dass die vorhandene Brücke für eine Restnutzungsdauer statisch ertüchtigt oder bei einem günstigen Prüfergebnis die Brücke, zumindest in Teilen, für den Verkehr wieder freigegeben werden kann. Zumindest letzteres muss jetzt leider ausgeschlossen werden. Nach umfangreichen Untersuchungen am Bauwerk und den entnommenen Stahlproben kommen Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Brücke nicht mehr unter Verkehr gehen darf. Auch eine statische Ertüchtigung des Bauwerks wird von den Gutachtern nahezu ausgeschlossen. Insbesondere diese Einschätzung aber teilt das Amt für Straßen und Verkehr nicht in Gänze. Da die Ertüchtigung eines Bauwerks in aller Regel die schnellste und wirtschaftlichste Lösung für eine weitere uneingeschränkte Nutzung darstellt, werden wir an dieser Lösung zunächst festhalten (nachfolgend Variante 1). Dies bedingt aber auch, dass zurzeit weitere technische- und materialtechnische Untersuchungen auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse erfolgen. Im Herbst 2019 werden wir dann abschließend die Weichen für die notwendigen baulichen Maßnahmen stellen können.
Zusätzlich wurden in den vergangenen Monaten die weiteren Optionen geprüft und abgewogen.
Variante 2 – Behelfsbrücke: Eine System- Behelfsbrücke kann grundsätzlich zum Einsatz kommen. Allerdings sind die mit diesem Bauwerk verbundenen Nachteile auf lange Sicht so gravierend, dass diese Lösung zunächst zurückgestellt wird. Eine System- Behelfsbrücke ließe sich in der Örtlichkeit nur mit einer zweispurigen Verkehrsführung umsetzen. Zudem müssten die vorhandenen Auflager für die Brücke umfangreich, z.T. auch an ihren Gründungen, ertüchtigt werden. Ein Eingriff in den FFH- geschützten Fluss Lesum wäre erforderlich. Die Brücke wäre zudem ggf. nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit befahrbar und würde regelmäßige Erhaltungsarbeiten, teilweise unter Vollsperrung, erforderlich machen. Aufgrund der zu erwartenden Dauer bis zu einem Brückenneubau stellen wir diese Option deshalb zurück.
Variante 3 – Erneuerung Brückenüberbau: Eine weitere Option gibt es durch einen möglichen Ersatz des Brückenüberbaus in den gleichen Abmessungen, welche die vorhandene Brücke aufweist. Hier wäre die Einrichtung einer dreispurigen Verkehrsführung ohne Einschränkungen gegeben. Zudem könnte dieser Brückenüberbau im Falle eines kompletten Brückenneubaus als Behelfsbrücke im Zuge eines Umfahrungsdamms genutzt werden. Sollte eine Ertüchtigung (Variante 1) der vorhandenen Brücke abschließend nicht möglich sein, wird das Amt für Straßen und Verkehr die Umsetzung dieser Lösung verfolgen. Ein Nachteil ergibt sich hier durch eine längere Bauzeit. Diese wird aber durch eine mehrjährige uneingeschränkte Nutzung mehr als aufgewogen.
Nachfolgend gebe ich Ihnen einen zeitlichen Ausblick für die Umsetzung der Varianten im Einzelnen. Die Planung für die Variante 4 wurde bereits beauftragt.
Variante 4 – Kompletter Neubau der Brücke
Bereits aufgrund der ersten Einschätzungen zur Tragfähigkeit der Lesumbrücke im Dezember 2018 wird angenommen, dass die Brücke künftig nicht mehr den Anforderungen an eine Autobahnbrücke des Bundes entsprechen wird. Aus diesem Grund wurde bereits mit der Planung eines Brückenneubaus begonnen. Angenommen wird, dass eine Planungs- und Bauzeit von ca. 10 Jahren (Stand12/2018) benötigt wird, bis ein Brückenneubau in Betrieb gehen kann. Als ursächlich dafür zeichnet aufgrund erster Annahmen insbesondere das Umfangreiche Planungs- und Genehmigungsverfahren, in dem insbesondere die naturschutzrechtlichen Belange eine Rolle spielen werden.
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