DIE ENTGELTTRANSPARENZ-RICHTLINIE – DER COUNTDOWN LÄUFT!

Spannender Austausch bei der gestrigen BHV-Arbeitsgruppensitzung „Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung“: Johann Moritz Leverkühn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei DIERKES PARTNER Hamburg, hat uns auf den neuesten Stand rund um die Entgelttransparenz-Richtlinie gebracht.

Worum geht es?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ET-RL) ist seit dem 06.06.2023 in Kraft und muss bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel: gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit – und mehr Transparenz, um das auch durchzusetzen.

Warum ist das Thema so relevant?
Der Gender Pay Gap lag 2025 in Deutschland unbereinigt bei 16 %. Frauen verdienen im Schnitt 4,24 € brutto weniger pro Stunde. Selbst bereinigt (also bei vergleichbaren Qualifikationen und Tätigkeiten) bleibt noch ein Unterschied von rund 6 %.

Was kommt auf Unternehmen zu?
Die ET-RL wird einiges verändern:

  • Mehr Bürokratie durch zusätzliche Hinweis-, Auskunfts- und Berichtspflichten
  • Klare Anforderungen an transparente, objektive und geschlechtsneutrale Vergütungssysteme
  • Verpflichtung, diese Systeme dauerhaft diskriminierungsfrei anzuwenden

Die konkrete Umsetzung ins deutsche Recht steht noch aus – aber klar ist: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich vorzubereiten und bestehende Vergütungsstrukturen kritisch zu prüfen.

Danke an Johann Moritz Leverkühn und alle Teilnehmenden für die spannenden Einblicke und den offenen Austausch!