Die BHV fordert Aufhebung der Erhebungsunterschiede der Einfuhrumsatzsteuer

Das aktuelle Verfahren der Erhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutschen Häfen, da Liquidität unnötig gebunden wird und somit höhere Kosten für Importeure entstehen, die Güter nach Deutschland einführen.

Die deutsche Hafenwirtschaft fordert schon seit geraumer Zeit, dass die Erhebungsunterschiede der deutschen Einfuhrumsatzsteuer im Vergleich zu Belgien und den Niederlanden angeglichen werden, um so die Wettbewerbsnachteile deutscher Häfen im Vergleich zu den westeuropäischen Konkurrenzhäfen aufzuheben. Die diesjährige Festrednerin des Kapitänstages, Angela Titzrath (Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen und Logistik AG), hat dieses Thema ebenfalls in ihrer vielbeachteten Rede aufgegriffen.

In einem Brief an Susanne Grobien, Vorsitzende des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, hat die BHV jetzt noch einmal mit Nachdruck die Beseitigung dieser Wettbewerbsverzerrung gefordert. Die BHV fordert insbesondere die CDU auf, das Thema in den Koaltionsverhandlungen aufzunehmen und alles zu tun, damit eine Neuregelung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird.

Da sich die Länder offenbar einig in der Forderung nach einer Änderung sind, ist es unverständlich, warum eine Neuregelung noch immer nicht beschlossen wurde. Die dadurch verursachte Wettbewerbsverzerrung zu Ungunst der deutschen Häfen ist aus Sicht der BHV nicht länger hinzunehmen.